Selbstverständlichkeit - auch im Ausland
Die Menschenrechte sind für uns alle eine Frage des Anstandes. Auf ihnen baut unsere Bundesverfassung auf. Gerade diese Verfassungsgrundsätze sollten alle unsere Firmen mit Sitz in der Schweiz einhalten.
Gleiches Recht für alle
Die Initiative beruht auf den üblichen Regeln des Schweizer Prozessrechts: die Beweislast liegt bei den Klagenden und die Angeklagten können dem die Erbringung ihrer Sorgfaltspflicht entgegenhalten.
Wirtschaftsstandort Schweiz
Halten sich transnational tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht an internationale Standards, hat dies für den Ruf des Schweizer Wirtschaftsstandorts grosse Folgen. Das können wir uns schlicht nicht leisten.